Urlaub Fieberbrunn PillerseeTal Kitzbüheler Alpen Wilder Kaiser Tirol Berge
Versicherung
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Bis zu Euren Urlaub und im Urlaub kann viel passieren,

daher bieten wir eine Urlaubsversicherung an, wenn Fragen sind bitte um kurzes E-Mail.

Kosten 5% vom Wohnungspreis (ohne Endreinigung und Kurtaxe).

 

 

Folgende Leistungen sind im Hotelstorno Plus Versicherungspaket enthalten:

 

Leistungsübersicht:

 

1. Stornoschutz:

Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis

 

2. Reiseabbruch:

Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis

 

3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:

a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne):

Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs

 

b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.):

Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre

bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 400,-

 

4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung:

Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis:

Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung)

bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,–

 

5. Such- und Bergekosten:

Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,-

 

Prämie: Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises.

 

Berechnungsbeispiel: Reisepreis € 1.000,- x 5 % = € 50,- Versicherungsprämie

 

Versicherte Gründe für Stornoschutz und Reiseabbruch:

 

1. *Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit

wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt;

 

2. *Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes;

 

3. * Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern, Geschwister,

Kinder, Stief-, Schwieger- und Enkelkinder);

 

4. Bedeutender Sachschaden am Eigentum des versicherten Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;

 

5. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des versicherten

Gastes durch den Arbeitgeber;

 

6. Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst des versicherten Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;

 

7. Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;

 

8. Nichtbestehen der Reifeprüfung durch den Gast unmittelbar vor Reisetermin

einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;

 

9. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.

 

* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.

 

Bitte beachtet: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 13 ERV-RVB Hotellerie 2007) sind nur

 versichert, wenn sie unerwartet akut werden.

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Wenn Ihr Euren Urlaub durch einen der oben stehenden Gründe stornieren müsst,

meldet Euch bitte sofort bei mir.

Ich teile Euch die Faxnummer oder E-Mailadresse mit, wo Ihr dann die entsprechende

Bestätigung hin senden müsst, alles weitere erledigen dann wir.

 

Wenn wir die Schadenssumme erhalten haben bekommt Ihr die Anzahlung abzüglich

der Versicherungssumme sofort zurück überwiesen.

Sollten noch Fragen dazu sein, bitte um kurzes E-Mail.